Musiklautstärke

7. November 2009 at 15:21 Hinterlasse einen Kommentar

Gestern auf einem kleinen Konzert, heute im Krankenhaus. Lautstärke kann schädlich sein. Der Besucher einer Veranstaltung darf erwarten, dass ihm auf einer Veranstaltung nichts passiert. Der Veranstalter ist in der Pflicht, das Zumutbare zu tun, um den Besucher zu schützen. Dazu gehört auch die Lautstärke.

Der eigene Arbeitnehmer wird durch die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung geschützt. An diese muss sich der Arbeitgeber halten, sonst handelt er ordnungswidrig, ggf. begeht er sogar eine Straftat. Aber auch hier zeigt die Praxis: Kaum einer kennt diese Verordnung bzw. hält sich daran.

Die DIN 15905 Teil 5 soll den Besucher schützen. Da sie aber kein Gesetz ist, muss sich der Veranstalter nicht zwingend daran halten – die meisten Veranstalter kennen meiner Erfahrung nach diese DIN-Norm noch nicht einmal. Nach dieser DIN muss bspw. der Veranstalter seinen Besucher auf die Lautstärke bzw. die Folgen von schädlichem Lärm hinweisen. Dies kann bspw. auf Flyern, den Eintrittskarten, Aushängen oder Durchsagen geschehen.

Die Umfrage:

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Thomas Waetke
Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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