Verwendung fremder Fotos
13. November 2009 at 15:58 Hinterlasse einen Kommentar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass die Verwendung fremder Fotos auf seiner eigenen Internetseite die Urheberrechte des Fotografen verletzen können, wenn sich der Bildeinsteller die fremden Fotos “zu eigen” macht.
Im konkreten Fall konnte man bei www.chefkoch.de Rezepte und Bilder hochladen – damit aber nicht genug: Der Betreiber von www.chefkoch.de hat nach Ansicht des BGH und der beiden Vorinstanzen ersichtlich die Verantwortung für das Rezept und die Bilder übernommen, indem er die hochgeladenen Dateien geprüft und dies auch nach außen so kommuniziert hatte. Der Betreiber hatte darüber hinaus die Rezepte mit seinem Logo versehen und sich das Recht des Uploaders einräumen lassen, das Rezept frei verwenden zu dürfen. Damit hat sich der Betreiber diese Inhalte zu eigen gemacht, er ist so zu stellen, als ob er die Texte und Bilder selbst verwendet.
Der Betreiber haftet somit gegenüber dem Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz.
Im Unterschied dazu die üblichen Auktionsplattformen oder “Marktplätze”: Dort stellt der Betreiber nur eine Plattform zu Verfügung, auf die andere Personen ihre eigenen Inhalte hochladen und präsentieren können. Diese Betreiber machen sich diese Inhalte aber nicht zu eigen, da äußerlich erkennbar der Betreiber nicht für die Inhalte haften möchte.
Das Urteil des BGH ist noch nicht veröffentlicht; dort werden sich sicherlich weitere interessante Details finden.
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