Mann wird Frau
19. November 2009 at 16:35 Hinterlasse einen Kommentar
Wir haben ein vollstreckbares Urteil bekommen. Mit diesem Urteil wollten wir nun vollstrecken, nachdem der vor Gericht unterlegene Schuldner nicht bezahlt hat. Also beauftragen wir den zuständigen Gerichtsvollzieher damit, den Schuldner aufzusuchen und bei ihm zu vollstrecken. Nun erreicht uns ein Schreiben des Gerichtsvollziehers:
- Der Schuldner ist umgezogen. Soweit unspektakulär.
- Der Schuldner ist jetzt eine Schuldnerin.
Was war passiert? Wir haben nicht etwa den Falschen verklagt (anstelle bspw. der Ehefrau den Ehemann), nein. Der Schuldner hatte sich operieren lassen: Ursprünglich ein Mann, jetzt eine Frau. Ist die Frau, die im Körper des früheren Mannes steckt, nun auch Rechtsnachfolger des früheren Mannes? Oder müssen wir das Urteil vom Mann auf Frau umschreiben lassen (was wieder Zeit und Geld kostet)?
Noch herrscht Ratlosigkeit, so etwas kommt nun auch nicht oft vor. Schauen wir mal.
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