Mann wird Frau

19. November 2009 at 16:35 Hinterlasse einen Kommentar

Wir haben ein vollstreckbares Urteil bekommen. Mit diesem Urteil wollten wir nun vollstrecken, nachdem der vor Gericht unterlegene Schuldner nicht bezahlt hat. Also beauftragen wir den zuständigen Gerichtsvollzieher damit, den Schuldner aufzusuchen und bei ihm zu vollstrecken. Nun erreicht uns ein Schreiben des Gerichtsvollziehers:

  1. Der Schuldner ist umgezogen. Soweit unspektakulär.
  2. Der Schuldner ist jetzt eine Schuldnerin.

Was war passiert? Wir haben nicht etwa den Falschen verklagt (anstelle bspw. der Ehefrau den Ehemann), nein. Der Schuldner hatte sich operieren lassen: Ursprünglich ein Mann, jetzt eine Frau. Ist die Frau, die im Körper des früheren Mannes steckt, nun auch Rechtsnachfolger des früheren Mannes? Oder müssen wir das Urteil vom Mann auf Frau umschreiben lassen (was wieder Zeit und Geld kostet)?

Noch herrscht Ratlosigkeit, so etwas kommt nun auch nicht oft vor. Schauen wir mal.

Eintrag abgelegt unter Sonstiges. Tags: .

Verwendung fremder Fotos Vorsicht, Tür! Vorsicht, Betonklotz!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Abonniere Kommentare via RSS Feed


Kontakt

Thomas Waetke
Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
An der Raumfabrik 35
76227 Karlsruhe
Tel 0721. 120500
Fax 0721. 120505
Mail ra-waetke@schutt-waetke.de
www.schutt-waetke.de

Aktuelle Artikel

Archiv


Follow

Get every new post delivered to your Inbox.