Urheberschutz von Konzepten

25. November 2009 at 07:11 Hinterlasse einen Kommentar

Viele Agenturen sind überzeugt: Mein Konzept ist urheberrechtlich geschützt. Dem ist aber in den meisten Fällen nicht so.

Zuletzt im Juni 2009 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln klargestellt, dass nach seiner Auffassung (ebenso zuvor das Landgericht Köln) das Konzept selbst dann nicht urheberrechtlich geschützt sein kann, wenn einzelne Elemente des Konzepts zu einer Einheit geworden sind. Selbst wenn diese “Einheit” mehr ist als die “Summe der Bestandteile”, reicht das nicht aus, um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen.

Nach dem OLG Köln stelle das Konzept im Regelfall nur den Rahmen für gleichartige Gestaltungen dar, was nicht schützenswert ist. Dies liege auch im Interesse der Allgemeinheit: Ideen, Motive, Konzepte und Themen sollen von Jedermann frei benutzt werden können.

Das heißt: Das Konzept ist im Regelfall nicht urheberrechtlich geschützt. Da hilft auch der Satz nicht weiter: “Dieses Konzept ist urheberrechtlich geschützt”, den die Agenturen gerne unter ihr Konzept setzen.

Urheberrechtlichen Schutz kann es nur geben, wenn…

  • das Konzept tatsächlich die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht hat (was selten der Fall ist),
  • einzelne, abtrennbare Bestandteile des Konzepts die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben (das ist schon eher der Fall – dann bezieht sich der Urheberschutz aber auch nur auf diesen abtrennbaren Teil), oder
  • die Geltung des Urheberrechtsgesetzes zwischen den Parteien, bspw. der Agentur und dem Auftraggeber bei einem Pitch, ausdrücklich vereinbart worden sind. Dies gilt dann aber nicht gegenüber einem Außenstehenden, sondern tatsächlich nur zwischen den Vertragsparteien.

Übrigens: Sollte jemand ein Konzept, das ihm bspw. im Rahmen eines Pitch vorgestellt wurde, zu 100% ungefragt übernehmen, kann es sich um eine Straftat handeln (§ 18 UWG).

Eintrag abgelegt unter Persönlichkeits- und Urheberrechte, Recht der Werbung. Tags: .

Vorsicht, Tür! Vorsicht, Betonklotz! eventfaq

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Kontakt

Thomas Waetke
Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
An der Raumfabrik 35
76227 Karlsruhe
Tel 0721. 120500
Fax 0721. 120505
Mail ra-waetke@schutt-waetke.de
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